Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.
Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.
Dauer: 3 Jahre
Form: Dual
Voraussetzungen:
Abschluss:
Lehrabschlussprüfung im Beruf Verfahrenstechnik für die Getreidewirtschaft
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Verfahrenstechnikerin für die Getreidewirtschaft " bzw."Verfahrenstechniker für die Getreidewirtschaft " zu tragen.
Berechtigungen:
Info:
Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, in Werkstätten, Fertigungs- und Produktionshallen usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen.
Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.
Berufsschule Wels 1
Linzer Straße 68
4600 Wels
Tel.: +43 (0)732 / 7720 -37500
Fax: +43 (0)732 / 7720 -237599
email: bs-wels1.post@ooe.gv.at
Internet: https://www.bs-wels1.ac.at
Art: Schulausbildung
Dauer: 5 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen: kommend aus:
Abschluss:
Berechtigungen:
Info:
Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich
Weitere Infos: https://hlfs.schule.at/
Höhere Bundes-Lehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft, Landtechnik und Lebensmitteltechnologie Wieselburg
Schloss Weinzierl 1
3250 Wieselburg
Tel.: +43 (0)7416 / 524 37 -0
Fax: +43 (0)7416 / 524 37 -49
email: direktion@josephinum.at
Internet: https://www.josephinum.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Landtechnik
Höhere Lehranstalt für Landwirtschaft
Höhere Lehranstalt für Lebensmittel- und Biotechnologie
Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt in Tirol für Landwirtschaft und Ernährung sowie Lebensmittel- und Biotechnologie
Rotholz 50
6200 Strass im Zillertal
Tel.: +43 (0)5244 / 622 62 -919
Fax: +43 (0)5232 / 23 19 -30
email: schule@hblfa-tirol.at
Internet: https://www.hblfa-tirol.at/
Schwerpunkte:
Höhere Bundeslehranstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Höhere Bundeslehranstalt für Lebensmittel- und Biotechnologie
Aufbaulehrgang der Höheren Lehranstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Externistenprüfungskommission für die Reife- und Diplomprüfung
Art: Schulausbildung
Dauer: 5 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen: kommend aus:
Abschluss:
Reife- und Diplomprüfung (Matura)
Berechtigungen:
Info: Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-schulen/
Höhere Technische Lehranstalt für Lebensmitteltechnologie des Landes Oberösterreich
Carl-Blum-Straße 4
4600 Wels
Tel.: +43 (0)7242 / 471 74 -0
Fax: +43 (0)732 / 77 20 -258949
email: office@htllmt.at
Internet: https://www.htllmt.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Lebensmitteltechnologie - Ausbildungsschwerpunkt Gertreide- und Biotechnologie
Meisterschule für MüllerInnen, BäckerInnen und Konditoren
Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):
Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:
a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).
oder
b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.
Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).
Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen
Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung