Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den Sie für die erfolgreiche Ausübung Ihres Berufs benötigen.
Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Sie können sich Ihre Berufsschule NICHT aussuchen, sondern werden ihr zugewiesen.
Folgende Berufsschulen sind für diesen Lehrberuf vorgesehen:
Art: Lehre
Form: Dual
Berufsschule für Baugewerbe
Wagramer Straße 65
1220 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 599 16 -96070
Fax: +43 (0)1 / 599 16 -96080
email: office.922015@schule.wien.gv.at
Internet: http://www.bsbau.at
Art: Lehre
Form: Dual
Berufsschule Linz 2
Wiener Straße 181
4020 Linz
Tel.: +43 (0)732 / 342 547 -0
Fax: +43 (0)732 / 77 20 -258389
email: bs-linz2.post@ooe.gv.at
Internet: http://www.bs-linz2.ac.at
Art: Lehre
Form: Dual
Landesberufsschule Lilienfeld
Berghofstraße 14-26
3180 Lilienfeld
Tel.: +43 (0)2762 / 546 70
Fax: +43 (0)2762 / 546 70 -38
email: direktion@lbslilienfeld.ac.at
Internet: http://lbslilienfeld.ac.at
Art: Lehre
Form: Dual
Karl Brunner-Landesberufsschule Murau
Heiligenstatt 10
8850 Murau
Tel.: +43 (0)3532 / 23 29
Fax: +43 (0)3532 / 23 29 -4
email: lbsmu@stmk.gv.at
Internet: http://www.lbs-murau.ac.at
Art: Lehre
Form: Dual
Tiroler Fachberufsschule für Bautechnik und Malerei
Eichatstraße 18a
6067 Absam
Tel.: +43 (0)5223 / 543 56
Fax: +43 (0)5223 / 543 56 -20
email: bautechnik@tsn.at
Internet: https://tfbs-bau.tsn.at/
Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):
Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:
a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).
oder
b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.
Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).
Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen
Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung